Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer
Steuerstraftat, insbesondere Steuerhinterziehung tätig. Sie ermittelt sowohl die
Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als
Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale
Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.